Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar . Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Bestellte Tickets müssen in jedem Fall bezahlt werden.
Anmerkung
Aus §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB geht eindeutig hervor, dass bestellte Tickets bei Nichtteilnahme am Event unabhängig von den Gründen in jedem Fall bezahlt werden müssen (auch z.B. im Krankheitsfall). Um daraus entstehende Nachteile für unsere Kunden möglichst zu minimieren, empfehlen wir den Abschluss einer Seminarversicherung.
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